Kommt ein Verbot für Gas- und Ölheizungen?

Kommt ein Verbot für Gas- und Ölheizungen?

Zukunft für Öl- und Gasheizungen ungewiss?

Nach den jüngsten Pressemitteilungen stellen sich viele Verbraucher die Frage, ob Sie Ihre Gas- und Ölheizungen ab 2024 stilllegen müssen. Diese Frage können wir direkt mit einem klaren NEIN beantworten. Lediglich neu eingebaute Heizungsanlagen sollen ab dem 1. Januar 2024, wenn möglich, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies sieht zumindest ein vorläufiger Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium vor, gegen den sich die FDP-Fraktion jedoch bereits ausgesprochen hat. Auch die Wirtschaft kritisiert das Vorhaben als unrealistisch und nicht finanzierbar.

Aus Wirtschaft und Politik kommen Bedenken im Hinblick auf Fachkräftemangel, fehlender Infrastruktur und aufgrund der Fokussierung auf wenige Technologien. Vertreter von Verbänden und Politik raten nicht dazu, sich politisch auf bestimmte Technologien festzulegen, denn auf mittlere Sicht wird es weiter Gebäude geben, die nicht für einen schnellen Umstieg von Verbrennerheizungen auf andere Technologien geeignet sind. Darüber hinaus ist die Umstellung auf ein komplett neues Heizungssystem für Hausbesitzer auch sehr kostenintensiv.

Aus diesem Grund plädierte Wirtschaftsminister Robert Habeck zuletzt für einen sanften Übergang. Wenn die alte Gasheizung noch funktioniert, soll sie drinbleiben können. Wenn sie kaputt ist, soll die repariert werden können. Und auch wenn sie nicht mehr reparabel ist, soll es praktikable Übergangslösungen geben. Bei der Umstellung sollen zudem einkommensschwache und Haushalte mittleren Einkommen finanziell unterstützt werden. Unklar bleibt, ob Gas- und Ölheizung, die älter als 30 oder sogar nur 20 Jahre sind, nicht mehr weitergenutzt werden dürfen und wer eine solche Regelung kontrollieren soll.

 

Wie geht’s weiter?

Der wohl etwas ungeplant an die Öffentlichkeit gelangte Vorab-Entwurf soll nun weiter überarbeitet werden und liegt wieder im Wirtschaftsministerium. Wie lange dieser Prozess dauert, ist ungewiss. Klar ist, dass der Gebäudesektor bezüglich der CO₂-Reduktion grundsätzlich neu interpretiert werden muss. Dabei spielen neben dem Heizungsumbau auch andere Faktoren, wie z. B. die Dämmung eines Hauses, eine wichtige Rolle. Perspektivisch sollen alle Technologien ausgeschöpft werden, um bis zum Jahr 2045 CO₂-neutral zu werden.

 

Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?

Wer seine Heizungsanlage zeitnah erneuern muss oder eine Optimierung der vorhandenen Anlagen vornehmen möchten, sollte zunächst einen Energieberater konsultieren. Dieser verschafft sich einen Eindruck von der Gebäudesubstanz. Schwachstellen wie eine veraltete Heizung, fehlende Dämmung oder eine undichte Gebäudehülle werden aufgespürt. So kann offengelegt werden, wo wie viel Energie verloren geht. Zudem kann der Energieberater klären, welcher Heizungstyp für jeden Fall individuell infrage kommt. Erst nach einer Heizlastberechnung kann z. B. ermittelt werden, ob mit den vorhandenen Heizkörpern eine Wärmepumpe effizient betrieben werden könnte.

 

Welche Optionen haben Ölheizungsbesitzer?

Neben dem Umbau der Ölheizung auf eine andere Technologie, wie z. B. einer Wärmepumpe, könnte das neue Gesetz auch die Möglichkeit schaffen, dass klassische Heizungen in Zukunft klimaneutral zu betreiben werden können. Im Gasbereich wird hierbei über Biomethan, Biogas oder grünen Wasserstoff nachgedacht. Aber auch für flüssige Energieträger gibt es neue Lösungen, wie z. B. ein Gemisch aus Heizöl und einem nachhaltig recycelten, hydrierten Pflanzenöl. Solch eine klimafreundliche, flüssige Brennstoffalternative kann sehr schnell in bestehenden Anlagen eingesetzt werde, ohne dass diese zeitaufwendig und kostenintensiv umgebaut werden müssen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter zerosol.de.

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