GebäudeEnergieGesetz - Was ändert sich beim Heizen mit Öl


Was ändert das Heizungsgesetz im Jahr 2024?

Heizungsgesetz

Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung das Gebäude-Energie-Gesetz auf den Weg gebracht, welches zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Mit diesem Schritt wollte die Politik Klarheit für den großen Bereich des klimafreundlichen Heizens schaffen. Leider hat das Gesetz und dessen Entstehung aber nur für eine große Unsicherheit und viel Unmut gesorgt, zumindest bei einem Großteil der knapp 90% der Bürger, die Ihren Haushalt aktuell mit einer Erdgas-, Heizöl-, oder Fernwäme-Heizung, auf Basis fossiler Energieträger, heizen.

Millionen Hausbesitzer und Mieter fragen sich seitdem welche Auswirkungen das Gebäude-Energie-Gesetz und die darin enthaltenen Vorgaben zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, auf sie haben wird. Muss das Eigenheim umfangreich modernisiert werden, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen? Was passiert mit der alten Heizung, wenn es eine Ölheizung ist? Am 1. Januar 2024 tritt das GEG in Kraft und es ist klar: Steht eine Ölheizung im Keller, ändert sich zunächst nichts.

Darüber hinaus wird in der Heizölbranche bereits an flüssigen Energieträgern gearbeitet, mit denen eine Ölheizung auch in Zukunft so betrieben werden kann, dass die Anlage den Anforderungen des GEG entspricht. Dafür werden Pflanzenöle verwendet, die auch aus recycelten biogenen Abfällen gewonnen werden. Diese Produkte werden bereits im Autoverkehr im Diesel eingesetzt und sind auch eine Alternative im Heizölbereich, die allen Qualitätsanforderungen und Normen entsprechen. Weitere Informationen zum klimafreundlichen, flüssigen Folgebrennstoff zerosol finden Sie hier.  

 

Flyer en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e. V.

Flyer_Einseiter_Endverbraucher_GEG.pdf (388,1 KiB)

Zurück