GebäudeEnergieGesetz - einfach erklärt


Was das Heizungsgesetz für uns bedeutet - einfach erklärt

Heizungsgesetz

Millionen Hausbesitzer und Mieter fragen sich seit Wochen welche Auswirkungen das Gebäude-Energie-Gesetz und die darin enthaltenen Vorgaben zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, auf sie haben wird. Noch vor der Sommerpause will die Politik mehr Klarheit schaffen. Die Ampelkoalition hat sich zumindest schonmal auf einen Kompromiss beim Heizungsgesetz geeinigt und die Regelungen dabei deutlich entschärft. In den meisten Regionen Deutschlands werden Eigentümer zumindest mehr Zeit für den Heizungstausch bekommen, denn zunächst soll nun erstmal die Kommunen ihre jeweilige Wärmeplanung liefern.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Damit Hausbesitzer nicht in eine teure, neue Heizungsanlage investieren, nur um ein paar Jahre später zu erfahren, dass sie nun an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden, sollen Länder und Kommunen nun zunächst einmal konkrete Pläne vorlegen, ob und wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen können. Denkbar sind dabei große Wärme- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die eine große Menge Wärme (zum Teil auch Strom) erzeugen und diese dann über ein Leitungsnetz in die Haushalte bringen.

Durch diese Vorgehensweise wäre die Last der Investition zunächst von den Schultern der Eigenheimbesitzer genommen, allerdings ist der Anschluss an ein Wärmenetz langfristig nicht unbedingt die kostengünstigste Variante. Immerhin handelt es sich bei einem Wärmenetz um ein natürliches Monopol, das aktuell noch keiner Regulierung oder Kostenkontrolle unterliegt. Fraglich ist daher zurzeit noch, ob es in Zukunft eine Anschlusspflicht an die Fernwärme geben wird. Diese Entscheidung läge dann jedoch bei den Ländern und klar ist bereits, dass sich die Investition in einen großen Wärmeerzeuger mit angeschlossenem Wärmenetz nur lohnt, wenn es viele, sichere Abnehmer gibt. Dennoch erscheint es durch sinnvoll, dass Hausbesitzer erstmal wissen, was ihre Kommune plant, bevor sie verpflichtet werden selber große Investitionen zu stemmen. Die FDP betont hierbei auch, dass Eigentümer sonst gar nicht alle Informationen hätten, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen. Erst soll der Staat liefern und das bis spätestens 2028.

Aktuell stammt die Energie für Fernwärme übrigens noch zu rund 70 Prozent aus fossilen Energieträgern, vor allem Kohle und Gas. Von einer klimafreundlichen oder sogar klimaneutralen Wärmeerzeugung ist man hier derzeit also noch weit entfernt. Leider gibt es noch keine eindeutigen Ansprechpartner, wenn Verbraucher wissen wollen, ob es bereits eine kommunale Wärmplanung gibt oder wie weit diese ist. Am ehesten bekommt man Auskunft beim regionalen Energieversorger.

 

Was muss beim Neubau beachten werden?

Gemäß den Ampel-Plänen soll in Neubaugebieten ab Januar 2024 die Regel gelten, dass Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Im Neubau erscheint diese Regelung auch eher unproblematisch zu sein, denn bereits jetzt wird, nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, in jedem zweiten Neubau eine Wärmepumpe eingebaut. Neben dem Einbau einer Wärmepumpe, werden auch andere Optionen zugelassen, wie der Anschluss an ein Wärmenetz, eine Stromdirektheizung oder eine Heizung, die mit Holz und Pellets betrieben wird.

Wer zwar neu, aber nicht in einem Neubaugebiet baut, kann sich nach den derzeitigen Plänen auch noch an ein Gasnetz anschließen lassen, zumindest wenn die Kommune noch keine Wärmeplanung vorgelegt hat oder ein klimaneutrales Gasnetz geplant ist Gasheizungen müssen dann jedoch Wasserstoff-ready sein.

Was muss beim Eigenheim beachtet werden?

Generell sollen massive Eingriffe in bestehendes Eigentum verhindert und Eigenheimbesitzer mit anstehenden Investitionen nicht überfordert werden. Bevor keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, ändert sich für Eigentümer erstmal nichts. Es müssen keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden und auch kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Dort wo eine Wärmeplanung vorliegt, sollen die neuen Regelungen ab 2024 gelten. Dann müssen kaputte Heizungen, nach einer gewissen Frist, durch neue ersetzt werden, die einen 65%-Anteil von erneuerbaren Energien aufweisen. Hierbei sind auch Hybridanlagen zulässig, also z.B. eine Ölheizung kombiniert mit einer Wärmepumpe.

Grundsätzlich wird der Energieträger Heizöl in dem Gesetz außen vorgelassen, obwohl rund ein Viertel aller Haushalte in Deutschland auf diesen flüssigen und speicherbaren Energieträger setzen. Beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme sollen nun aber verschiedenen Optionen gleichwertig behandelt werden. Damit sollte sich auch der Weg für klimafreundlichere, flüssige Brennstoffe öffnen. Ein Beispiel für einen solchen alternativen, flüssigen Brennstoff ist zerosol, ein Heizöl-HVO-Gemisch, dass in Zukunft die gewünschten 65% EE-Anteil für Ölheizungen ermöglichen kann.

Auch wenn eine gesetzliche Verpflichtung zum Umbau der Heizungsanlage erstmal in die Zukunft verschoben wurde, so müssen Eigentümer dennoch bedenken, das fossile Energieträger wie Gas und Öl, durch den steigenden CO2-Preis in den kommenden Jahren deutlich teurer werden. Ob die CO2-Steuer auch für klimafreundlichere, flüssige Brennstoffe gilt, auch wenn diese einen Anteil von 65% erneuerbarer Energie aufweisen, ist noch offen.

 

Ist das Gesetz jetzt beschlossene Sache?

Nein, denn auch nach dem Ampel-Kompromiss ist das Heizungsgesetz lange nicht fertig. Ein Beschluss wird für den 7. Juli angestrebt, davor müssen zumindest noch die Ausschüsse des Bundestags debattieren und offene Fragen zu Übergangsfristen oder z.B. das maximale Alter der Menschen, für die die Austauschpflicht gelten soll. Denn ältere Eigentümer müssen zumeist nur von ihrer Rente leben und bekommen häufig keine Kredite mehr von Banken. Auch das Thema des Mieterschutzes und die Höhe der staatlichen Förderung sind noch offen.

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