Reisen und Tanken in Italien


Italien gehört mit seinen warmen Temperaturen, langen Küsten und vielen bekannten Sehenswürdigkeiten, nach wie vor zu einem der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Wenn Sie mit dem Auto zum Kolosseum in Rom, der Sixtinischen Kapelle oder auch zum Schiefen Turm von Pisa aufbrechen, gilt es beim Tanken in Italien einige Dinge zu beachten.

Wenn Sie von Deutschland aus nach Italien in den Urlaub starten, führt Sie der Weg nach Italien über Österreich. Und genau hier raten wir Ihnen einen Zwischenstopp einzulegen, da das Tanken in Österreich meistens günstiger ist, als direkt in Italien. Unabhängig von dem Land, in dem Sie Ihren Tank wieder volltanken, empfehlen wir die Tankstellen abseits der Autobahn zu nutzen, da auch beim Tanken in Italien gilt: Die Preise an Tankstellen direkt an den Autobahnen sind deutlich teurer.

Tanken in Italien

Tanken in Italien

Mit einer Anzahl von rund 20.500 Tankstellen, liegt Italien in ganz Europa auf Platz eins, sodass das Tanken in Italien umgangssprachlich „an jeder Ecke“ möglich ist. Mit deutlichem Abstand folgt Deutschland, mit über 6.000 Tankstellen weniger, also einer Gesamtzahl von knapp 14.500 Tankstellen auf Platz zwei.

Beim Tanken in Italien wird zwischen drei Tankarten unterschieden. Der in Deutschland fast vollständig abgeschaffte Tankservice, in Italien „Servito“ genannt, wird noch an vielen Tankstellen angeboten. Hierbei muss der Fahrer sein Auto nicht selbstständig betanken, sondern dies wird vom Tankwart übernommen. Anders ist es an Tankstellen in Italien, bei denen Sie ein Schild mit der Aufschrift „Fai da te“ vorfinden, das wörtlich übersetzt „mach es selbst“ heißt. Auf eine dritte Möglichkeit weist der Hinweis „aperto 24 ore“ hin, bei dem den Autofahrern das Tanken an Tankautomaten ermöglicht wird.

Die Dienstleistung des Betankens, lassen sich die Anbieter des „Servito“ natürlich bezahlen, sodass das eigenständige Tanken in Italien einen Preisvorteil von bis zu 20 Cent/Liter bringen kann. Auch die Bezahlung an den weit verbreiteten Tankautomaten mithilfe einer Kreditkarte und der dazugehörigen vierstelligen PIN-Zahl ist problemlos möglich. In seltenen Fällen wird die Kreditkarten-Zahlung von den Tankautomaten nicht akzeptiert, sodass der Betrag ggf. auch mit dem passenden Geldschein direkt am Automaten ausgeglichen werden kann.

Die meisten Tankstellen haben Öffnungszeiten zwischen 7 – 22 Uhr, sodass das Tanken in Italien nur in dieser Zeit möglich ist. Eine Besonderheit ist für viele Touristen gewöhnungsbedürftig: Viele Tankstellen schließen zwischen 13 und 15 Uhr eine lange Mittagspause gemacht wird. Die Autobahntankstellen hingegen sind 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche geöffnet, jedoch sollte beachtet werden, dass die Kraftstoffe hier im Durchschnitt zehn Prozent teurer angeboten.

Wie lauten die Kraftstoffbezeichnungen beim Tanken in Italien?

Bei den Kraftstoffarten besteht in beim Tanken in Italien eine nicht ganz so große Auswahl, wie in Deutschland. Unterschieden werden der Kraftstoff Diesel, der als „Gasolio“ vertrieben wird und „Senza piombo“, das bleifrei bedeutet und dem Super E5 entspricht. Die in Deutschland verbreitete Benzinsorte „Super E10“ wird in Italien gar nicht angeboten. Bei den Benzinsorten wird in Italien nur zwischen Super E5 mit 95 Oktan „Senza piombo“ und Super Plus mit 98 Oktan „Benzina verde“ unterschieden.

Die Kraftstoffarten Autogas und Erdgas werden unter den Bezeichnungen GPL und Metano angeboten. Die Anschlüsse in Italien unterscheiden sich von denen in Deutschland, sodass hier beim Tanken ein Adapter benötigt wird. Es ist nicht notwendig einen Adapter käuflich zu erwerben und auf der Reise zu transportieren, da Erdgas in Italien nicht selber getankt werden darf. Das Tankstellenpersonal stelle einen Adapter zur Verfügung und kümmert sich um die Autogas- oder Erdgas-Betankung.

Deutsche Kraftstoffbezeichnung

Italienische Kraftstoffbezeichnung

Super E5

Senza piombo

Super E10

-

Super Plus

Benzina verde

Diesel

Gasolio

Autogas (LPG)

GPL

Erdgas (CNG)

Metano

Tempolimits und Bußgelder in Italien

Tempolimits in Italien

Speziell in Italien raten wir dazu, dass sich Autofahrer an die angegebenen Höchstgeschwindigkeiten halten. Auf 20% des gesamten Autobahnnetzes, wird das System „Sistema Tutor“ verwendet. Hierbei handelt es sich um ein Messsystem, das die einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf den Autobahnen kontrolliert. Durch die Angabe „Speed Control“ oder „Tutor attivo per controllo velocita“ wird auf die Streckenabschnitte, die mit dem System ausgestattet sind, deutlich hingewiesen. Das System ist täglich nur sechs Stunden aktiv, jedoch empfehlen wir auch außerhalb dieser Zeitspanne zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten, da Geschwindigkeitskontrollen weit verbreitet sind. Hierbei kommen sowohl fest installierte Blitzer, als auch mobile Blitzer-Methoden zur Anwendung.

Ort

erlaubte Höchstgeschwindigkeit (PKW)

Innerhalb von Orten und Städten

50 km/h

Außerorts

90 km/h

Schnellstraßen

110 km/h

Autobahnen

130 km/h


Bußgelder in Italien

Sie haben im Sommer letzten Jahres Urlaub in Italien gemacht und erhalten jetzt einen Bußgeldbescheid? Wenn Sie hier an die Möglichkeit der Verjährung denken, müssen wir Sie leider enttäuschen. Bußgelder aus Italien, können bis zu 510 Tage später eingefordert werden, sodass es nicht unüblich ist, dass Sie der Brief erst verzögert erreicht. Auch wenn sich die italienischen Behörden mit dem Bescheid Zeit gelassen haben, raten wir Ihnen bei der Bezahlung davon ab. Im Vergleich zu Deutschland, sind die Bußgelder verhältnismäßig hoch und Mahnungen sind häufig mit hohen Gebühren verbunden, die mit der rechtzeitigen Bezahlung vermieden werden können. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid vom Unternehmen EMO (European Municipality Outsourcing) erhalten, wurde das Unternehmen mit dem Eintreiben des Bußgeldes durch eine italienische Gemeinde beauftragt. Auch hier raten wir zum zeitnahen Ausgleich.


Eine Auswahl von möglichen Bußgeldern möchten wir Ihnen folgend präsentieren:

Vergehen

Bußgeld

Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h

Ab 170 €

Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h

Ab 530 €

Verstoß gegen die Helmpflicht

78 - 311 €

Verstoß gegen Warnwesten – Pflicht

ab 38 €

Handynutzung

ab 78 €

Mautpflichtige Strecken in Italien

Mautpflichtige Strecken in Italien

Auf welchen Strecken muss die Maut gezahlt werden?

Italien kann als Erfinder der Autobahnmaut bezeichnet werden, da hier bereits 1924 die Fahrten über erst Abschnitte der A8, oder „Autostrada dei Laghi“ (Seen-Autobahn) genannt, mautpflichtig waren. Heute umfassen die gebührenpflichtigen Straßen rund 6.000 Kilometer, die durch grüne Autobahnschilder gekennzeichnet sind. Fahren Sie jedoch auf mit blauem Autobahnschild gekennzeichneten Schnellstraßen, den sogenannten „Superstrada“, haben Sie freie Fahrt, da hier keine Maut erhoben wird.

Wenn Sie auf einer der gebührenpflichtigen Straßen unterwegs sind, ist die „Pedaggio“ (Maut) streckenabhängig. Sie richtet sich außerdem danach, welches Fahrzeug Sie fahren. Auf nur sehr wenigen Teilabschnitten wird eine fahrzeugunabhängige Pauschale erhoben. Die Kategorien 1-3 sind die für PKW-, Motorrad- und Wohnmobilfahrer relevanten Kategorien.


Fahrzeugklassen

Klasse

Fahrzeuge bzw. Fahrzeugeigenschaften

Kategorie 1:

Motorräder und Autos mit nicht mehr als 2 Achsen und bis 1,3 m Höhe

Kategorie 2:

Wohnmobile, Fahrzeuge mit nicht mehr als 2 Achsen und über 1,3 m Höhe

Kategorie 3:

Autos plus Wohnwagen, Fahrzeuge mit nicht mehr als 3 Achsen oder mit 2 Achsen und 1-achsigem Anhänger

Wie zuvor beschrieben, ist die genaue Höhe der Mautgebühr fahrzeugabhängig, jedoch kann grob mit ca. 7 Cent pro Kilometer gerechnet werden. Mithilfe von Mautrechnern, können Sie auf den Internetseiten der privaten Betreibergesellschaften die genauen Kosten ermittelt werden.

Alkohol am Steuer in Italien

Für LKW-Fahrer und Fahranfänger gilt es in Italien die 0,0 Promille-Grenze einzuhalten. Als Fahranfänger gelten Fahrer unter 21 Jahren, sowie Autofahrer die weniger als drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind. Doch auch wenn generell eine 0,5 Promille-Grenze gilt, so raten wir vom Alkoholkonsum und einer anschließenden Autofahrt ab. Unter der Voraussetzung, dass Halter und Fahrer identisch sind, droht bei einer Kontrolle und dem Nachweis von mehr als 1,5 Promille im schlimmsten Fall die sofortige Enteignung des Fahrzeuges.